Termine

Ab 01.01.2008 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag, von der Mitgliederversammlung am

26. März 2007 beschlossen, für ordentliche Mitglieder:


 

Kinder bis zum 14. Lebensjahr

4,00 EURO

Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

5,00 EURO

Schüler, Studenten, Auszubildende und Wehrpflichtige bis zum 27. Lebensjahr
(Ein Nachweis, in Form einer Kopie, ist dem Aufnahmeantrag beizufügen bzw.
jährlich, jeweils bis 31.01., zu erneuern.)

5,00 EURO

Erwachsene

7,00 EURO

Eheleute

11,00 EURO

Eheleute mit Kindern bis zu 18. Lebensjahr 

14,00 EURO

pass. Mitglieder = fördernde Mitglieder (Jahresbeitrag)

25,00 EURO

 

jährliche Umlage für das Flossen-Team

Erwachsene

30,33 Euro

Jugendliche

24,13 Euro

Kinder bis 14 Jahre

frei


Die Aufnahmegebühr beträgt 2 Monatsbeiträge.

Die Jahresbeiträge sind bis zum 31. März jeden Jahres fällig.

Neu aufgenommene Mitglieder zahlen im Beitrittsjahr die jeweilig anteilige Jahresumlage.

 

Auszug aus der Satzung

§ 3 Mitgliedschaft:

Der Austritt eines Mitgliedes kann nur durch eine schriftliche Kündigung an den Vorstand zum 31. Dezember eines Jahres erklärt werden und ist an die Geschäftsstelle zu richten. Der ausgestellte Mitgliedsausweis ist zurückzugeben.

Mit dem Austritt oder Ausschluß geht jeder Anspruch an den Verein verloren, die Verbindlichkeiten dem Verein gegenüber bleiben jedoch bestehen.

 

§ 4 Beiträge:

Die Hauptversammlung setzt die Aufnahmegebühr und die Beiträge fest, die eine Bringschuld und im voraus zu zahlen sind. Werden Beiträge nicht fristgemäß entrichtet, so gehen die Mahnkosten, Einzugsgebühren oder Kosten der Zwangsbeitreibung zu Lasten des säumigen Mitgliedes. Beiträge sind keine Kapitaleinlagen.

 

SV „Westfalen“ Dortmund von 1896 e.V.   -   Geschäftsführung