Vereins-Handlungsleitfaden

Der Vorstand und die Abteilungsleitungen haben beschlossen, das Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt“ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in unseren Verein aufzunehmen.

Wir haben daher folgende Vereinbarungen getroffen:

  1. Der Vorstand hat das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zur Vorstandssache erklärt und wird die vereinbarten Maßnahmen nachhaltig voranbringen.
  2. Der Verein hat sich aus diesem Grunde dem Qualitätsbündnis zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport des Landessportbundes NRW e. V. angeschlossen.
  3. Wir, der Vorstand und die Abteilungsleitungen, sind uns unserer Verantwortung bewusst. Der 1. Vorsitzende bzw. sein Vertreter ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
  4. Die jeweiligen Vereinsebenen – Abteilungsleitungen, Trainer und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung, in ihrem eigenen Aufgabenbereich wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.
  5. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter dokumentieren mit der Unterzeichnung des Ehrenkodex, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten. Die Unterzeichnung wird als Zeichen der Solidarität in unserem Verein gewertet und ist verbindlich.
  6. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind, müssen in einem 5-jährigen Rhythmus ein „erweitertes Führungszeugnis“ gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen.
  7. Die Dokumentation der Vorlage erfolgt durch die Abteilungsleitung Personal. Die Vertraulichkeit wird zugesichert! Informationen zur Beantragung und eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde hält die Geschäftsstelle bereit.
  8. Catharina Bauerdick steht als Ansprechpartnerin in Sachen sexualisierter Gewalt im Sport dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung. Sie ist entsprechend fortgebildet und untersteht in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand. Im Verdachtsfall oder bei Unsicherheiten ist sie zu kontaktieren.
  9. Der Kontakt zum Kinderschutzzentrum Dortmund, Gutenbergstr. 24, 44139 Dortmund, Tel. 0231 / 2064580 ist hergestellt. Für Nachfragen steht die Fachstelle allen – auch Eltern – zur Verfügung.
  10. Die Fachstelle ist bei konkreten Vorfällen – vordringlich über die unter Punkt 8 genannten Ansprechpartner des Vereins – einzubeziehen.
  11. Die Regelungen des Ehrenkodex und des Übungsleiter-Leitfadens sind einzuhalten.
  12. Wir stellen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem Landessportbund NRW e. V. im Qualitätsbündnis zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport sicher. Diese Fortbildungen können mit 8 bzw. 4 Lehreinheiten zur Verlängerung der Trainerlizenz angerechnet werden. Die Termine werden veröffentlicht.
  13. Wir und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfall Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet.
  14. Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.
  15. Wir schauen auf unsere eigenen Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.
  16. Informationen bzw. Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten zu dokumentieren (Zeitpunkt der Feststellung/Information, deren Inhalt ohne eigene Wertung, wer hat wen wann informiert, persönlicher Eindruck).
  17. Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
  18. Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Strafbestand der üblen Nachrede (§ 186 STGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen.
  19. Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen bzw. obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen.
  20. Täter müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der Gewalt in unserem Verein!
  21. Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit den Ansprechpartnern (s. Punkt 8) unseres Vereins. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
  22. Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den Vorstand bzw. den Pressebeauftragten unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der Verdächtigen.

Dieser Handlungsleitfaden wurde erarbeitet, um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenz sicherzustellen. Denn effektive Prävention kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten im System mit dem Thema vertraut sind, Vorgehensweisen abgesprochen und ein respektvoller Umgang mit den Beteiligten sichergestellt werden.

Wir danken für Eure Unterstützung!

Der Vorstand